AGB

Digitalen Manufaktur Ludwig – AGB
Stand 15.04.2004

  1. Geltung der Bedingungen
    Die nachstehenden AGB gelten für alle der Digitalen Manufaktur Ludwig – im weiteren Verlauf DML genannt – erteilten Aufträge.
    Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags gelten diese AGB als vereinbart. Ihre Gültigkeit hat auch Bestand, wenn die DML trotz Bedingungen des Auftraggebers, die den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen oder von ihnen abweichen, den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Erst durch die ausdrückliche Zustimmung der DML zu anderslautenden oder abweichenden Vertragsbestimmungen des Auftraggebers werden solche gültig.
  2. Angebot und Auftragsannahme
    Angebote der DML sind stets freibleibend und behalten ihre Gültigkeit für längstens 30 Tage.
    An die DML gerichtete Aufträge sind nur verbindlich, soweit die DML diese schriftlich bestätigt oder durch entsprechende Erfüllung stillschweigend annimmt.
    Mündliche Abreden oder Zusagen der DML sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
    Beanstandungen von Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich erfolgen.
    Aus offensichtlichen Irrtümern oder Schreibfehlern können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.
    An allen im Laufe der Angebotserstellung dem Kunden überlassenen Unterlagen, hierzu zählen auch Kalkulationen oder Muster- und Probeentwürfe, behält sich die DML das Urheber- und Eigentumsrecht vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung der DML dürfen Angebotsunterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.
    Leistungsfristen beginnen erst, wenn seitens des Auftraggebers erforderliche Freigaben, zu stellende Unterlagen, Projekt-, Produkt-, Zugangs- und Dateidaten, Muster, Bilddokumente oder sonstige, für die Auftragsausführung relevante Elemente oder Informationen entsprechend der von DML als erforderlich angesehenen Form bei ihr vorliegen. Werden vereinbarte Leistungsfristen durch Umstände, welche die DML nicht zu vertreten hat, behindert, z.B. Krankheit, Ausfall der Kommunikationsnetze, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung, auch wenn diese Behinderung Vorlieferanten oder Subunternehmer betrifft.
  3. Urheber- und Nutzungsrecht
    Mit Erteilung eines jeden Auftrags kommt ein Urheber(werk)vertrag zustande, der Urheberrechte generiert und auf Nutzungsrechte an den (Werk)-Leistungen ausgerichtet ist. Dem Urheberrechtsgesetz unterliegen konzeptionelle Ausarbeitungen, Entwürfe, Vorlagen, Grafiken/Reinzeichnungen, Internetseiten oder deren Teilelemente, Programme und Bildbearbeitungen, welche die DML zur Ausführung des Auftrags erstellt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertrags-parteien auch, wenn im Einzelfall die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Gem. §§ 97 ff. UrhG stehen der DML damit die urheberrechtlichen Ansprüche zu.
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber unterstützt die DML bei der Erfüllung Ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird die DML hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
    Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, die DML im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
    Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
    Mit Projektbeginn nennt der Auftraggeber einen Projektverantwortlichen, dessen Entscheidungsvollmachten sowie dessen zeitliche und örtliche Erreichbarkeit einen reibungslosen Arbeitsablauf für die DML ermöglichen.
    Wird die Durchführung des Auftrags durch eine vom Auftraggeber ausgehende Verzögerung behindert, kann die DML eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, kann die DML auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
    Tritt der Auftraggeber vor Tätigkeitsbeginn der DML vom Auftrag zurück oder bricht diesen ab, stehen der DML ohne Schadensnachweis 50 % der vereinbarten oder die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSUAGD übliche Vergütung zu. Hat die DML ihre Tätigkeit zur Erfüllung des Auftrags bereits begonnen, stehen ihr 100 % zu. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
    Zahlungsverzug bei Teil- oder Abschlagsrechnungen oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nach Auftragserteilung berechtigen die DML, die Leistungsfristen entsprechend des Verzugszeitraumes auszudehnen und weitere Arbeiten nur im Umfang geleisteter Vorauszahlungen zu auszuführen.
    Der Auftraggeber wird nach Auftragsannahme durch die DML diese über Änderungen der Rechtsform, Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation, insbesondere über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich informieren.
  5. Leistungserfüllung
    Mit der Übergabe der durch die DML erbrachten, fertiggestellten Leistungen an den Auftraggeber gilt die vertragliche Leistung durch die DML als erfüllt.
    Die Übergabe erfolgt mittels der im Angebot beschriebenen Ausführung per Mail, Download oder Datenträger.
    Die DML ist nicht verpflichtet, für den Auftraggeber angelegte Daten über den Auftragszeitraum hinaus zu sichern. Daten, die der Auftraggeber zur eigenen Aufbewahrung auf einen Datenträger gesichert haben will, müssen ausdrücklich angefordert werden.
  6. Vergütung, Fälligkeit und Abnahme
    Für Umfang der Vergütung für alle der DML erteilten Aufträge sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien maßgeblich. (Angebot /Auftragsbestätigung)
    Der Versand von Werken/Arbeiten, Mustern und (Korrektur- oder Freigabe-)Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
    Mit Ablieferung des Werkes ist die Vergütung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei Verzögerung der Ablieferung, die nicht die DML verschuldet hat sondern durch Hindernisse auf Seite des Auftraggebers entstanden ist, wie z.B. EDV-technische Probleme, Betriebsunterbrechung, Serverausfall, usw. gilt die Bereitstellungsanzeige der DML als Ablieferung.
    Subjektive oder gestalterisch-künstlerische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme des Werkes, da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht.
    Soweit die DML finanziell in Vorleistung geht oder längere Arbeitszeitläufe in Ausführung des Auftrags anfallen, sind vom Auftraggeber angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Demnach gilt als vereinbart, dass 1/3 der Gesamtvergütung It. Auftragsbestätigung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Auftragsarbeiten und 1/3 mit Ablieferung fällig werden.
  7. Zahlungsbedingung
    Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig.
    Wenn Abschlagssummen vereinbart sind, sind diese nach Rechnungsstellung ebenfalls sofort und ohne Abzug fällig.
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zahlung unter Berufung auf einen Mangel an der durch die DML erbrachte Leistung oder aus sonstigen Gründen zurückzuhalten.
    Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden neben Mahnkosten in Höhe von 2,56 Euro Verzugszinsen mit 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann.
    Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag verfügen können.
    Bei der Begleichung per Bankeinzug wird die Ware erst Eigentum des Kunden wenn der Betrag vollständig von uns eingezogen werden konnte und keine Rücklastschrift
    bei uns einging. Bei Rücklastschrift wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig.
    Bei Zahlung per Nachnahme trägt der Auftraggeber die Nachnahmegebühr.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an allen von uns erstellten Ausarbeitungen, Unterlagen und/oder Daten und allen damit verbundenen Rechten, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bei der DML und dürfen nicht weiter verwendet werden. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde keine Kopien, Vervielfältigungen oder Überspielungen auf seinen Rechner vornehmen oder weitergeben. Präsentationen dürfen bis zur vollständigen Bezahlung weder vorgeführt, kopiert oder auf anderem Wege veröffentlicht werden.
  9. Gewährleistung
    Mit Annahme des Auftrags verpflichtet sich die DML bei der Ausführung nach größtmöglicher Sorgfalt zu handeln und dies auch auf die Überlassung von Vorlagen, Unterlagen und Mustern etc. zuzusichern.
    Technische Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme oder Übergabe der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
    Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
    Bei Mängelrüge wird der Auftraggeber der DML die Feststellung und Beseitigung der Mängel ermöglichen sowie alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines Schadens ergreifen.
    Die durch die DML geschuldete Gewährleistung ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt.
    Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
  10. Beanstandungen und Schlichtungsausschuss
    Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Die DML übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber zur Weiterverarbeitung freigegeben werden (Reproduktion, Fertigung, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferte Ware vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.
    Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  11. Inhalte
    Mit der Übergabe von Material (Texten, Grafiken, Plänen etc.) stellt der Auftraggeber die DML von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in Ihren Rechten verletzt. Für den Inhalt der zu erstellenden Grafiken ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  12. Datensicherheit
    Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes können wir keine Haftung übernehmen. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, werden die Daten nicht zurückgesandt. Rücksendungen, wenn diese durch uns zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt sind, erfolgen per einfacher Postzustellung. Diese Versandart ist für den Auftraggeber kostenfrei. Falls der Auftraggeber die Rücksendung auf eine andere Versandart wünscht, gehen die dafür entstehenden Kosten auf seine eigene Rechnung. Für den Transport selbst und für Rücksendungen, die nicht zustellbar sind und die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erledigung des Auftrages bei uns abgeholt werden, übernimmt die DML keine Haftung.
  13. Haftungsbeschränkung
    Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder Ähnliches auf von uns gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haftet die DML nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  14. Sonstiges
    Für den Auftraggeber angelegte Daten sind ausschließlich für die Weiterverarbeitung durch die DML. Verpflichtungen, die Daten weiterzugeben bestehen nicht, sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt wird.
    Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung) erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Grafiken, Animationen etc. ohne Quellangaben für eigene Werbezwecke der DML verwendet werden.
  15. Erfüllungsort
    Für beide Teile ist der Firmensitz der DML der Erfüllungsort.
  16. Gerichtsstand
    Amtsgericht Meldorf.
    Es es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Teile der AGB ihre Gültigkeit.